Ab 1. Januar 2020 erhöhen sich die AHV-Beiträge: Sämtliche Lohnabrechnungen müssen angepasst werden!
02.01.2020 | Pascal Moulin
Aufgrund der Annahme der Volksabstimmung über die Steuerreform und AHV-Finanzierung - kurz STAF, steigen die AHV-Beiträge ab 01.01.2020.
Arbeitnehmer
Der AHV-Abzug für Arbeitnehmer steigt um 0.15 Prozent und beträgt neu 5.275%.
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total | |
AHV-Abzug bis 31.12.2019 | 5.125% | 5.125% | 10.25% |
AHV-Abzug ab 01.01.2020 | 5.275% | 5.275% | 10.55% |
Denken Sie daran, dass Sie die Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter rechtzeitig anpassen und allfällige Daueraufträge mutieren.
Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung der Lohnabrechnungen? Von der einfachen Excel-Vorlage oder Software-Lösung bis hin zur kompletten Übernahme Ihrer Lohnbuchhaltung helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach.
Selbständigerwerbende
Auch bei den Selbständigerwerbenden erhöhen sich die AHV-Beiträge. Neu beträgt der maximale Beitragssatz 9.95%. Dies bedeutet eine Erhöhung um 0.3%.
Ab einem Jahreseinkommen von weniger als CHF 56'900 gelten tiefere Beitragssätze. Der Mindestbeitrag beträgt ab 2020 CHF 496. Gerne geben wir Ihnen bei Fragen zur AHV für Selbständigerwerbende weitere Auskünfte.